Dr. Max Stadler Presse


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17. 01. 2008

STADLER: Rechtsstaatliche Prinzipien für Terrorismusbekämpfung einhalten

BERLIN. Zum Vorschlag des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Miguel Poiares Maduro, die Verordnung des Rates über Listen Terrorismusverdächtiger teilweise für nichtig zu erklären, erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Max STADLER:

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht sich durch die Aussagen des Generalanwalts bestätigt: bisher fehlt für die Betroffenen des vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Listungsverfahren in der EU bzw. in der BRD ein ausreichend rechtsstaatliches Überprüfungsverfahren.

Internationale Zusammenarbeit ist bei der Terrorismusbekämpfung wichtig und dringend erforderlich. Aber immer wenn in besonders starkem Maße in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird, muss auch das Vor- und Nachprüfungsverfahren besonders ausgefeilt sein.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, hat kürzlich kritisiert, dass das Listungsverfahren die Betroffenen weitgehend rechtlos stelle.

Das Einfrieren der Konten der Betroffenen stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum dar. Nicht einmal das Existenzminimum war gesichert. Es gab bereits Personenverwechslungen im Rahmen des Listungsverfahrens. Betroffene konnten sich bisher nur unter besonders schweren Bedingungen zur Wehr setzen.

Die Große Koalition wäre gut beraten, wenn sie sowohl die Auffassung des Generalanwalts beim EuGH als auch die Kritik des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernst nähme.

Die FDP vertritt die klare Linie, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr von Terrorismus zu treffen, dabei aber strikt die rechtsstaatlichen Prinzipien einzuhalten.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
62-Stadler-Listungsverfahren_fuer_Terrorismusverdaechtige.pdf (2008-01-17, 93.44 KB)


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